Gemeinsame Immobilie im Trennungsjahr verkaufen – vieles spricht dafür

Die Teilung einer gemeinsamen Immobilie ist für Ehepaare in Scheidung oft eine riesige Herausforderung. Selbst dann, wenn beide Partner sich eigentlich einig sind. Ein Verkauf der Immobilie zu einem frühen Zeitpunkt kann in vielen Fällen die beste Lösung für beide sein. Möchte ein Ehepartner nach der Scheidung in der Immobilie wohnen bleiben, ist hingegen beim Faktenschaffen während des Trennungsjahres Vorsicht geboten.

Schon die praktische Umsetzung des Trennungsjahres ist für Eigentümer einer gemeinsamen Immobilie nicht einfach. Der Gesetzgeber verlangt, dass ein Ehepaar bis zur Scheidung ein Jahr getrennt voneinander leben muss. Doch Zusatzkosten für eine Mietwohnung können sich viele nicht leisten und verbringen das Trennungsjahr deshalb dennoch unter einem Dach – nur ohne gemeinsames Schlafzimmer, gemeinsame Küche und gemeinsamen Einkauf.

Kurz und schmerzlos: Verkauf der Immobilie im Trennungsjahr

Eine getrennte Haushaltsführung in einer gemeinsamen Immobilie ist also notfalls möglich – aber wäre es nicht viel einfacher, das Haus sofort zu verkaufen? Es gibt eine ganze Reihe von Argumenten, die dafür sprechen. Oft wurde die Immobilie durch einen Kredit finanziert, dieser muss auch während der Trennung und nach der Scheidung von beiden Partnern weiter zurückgezahlt werden. Ein Verkauf eröffnet hingegen die Möglichkeit, Kredite und Schulden auf einen Schlag zu tilgen – und das derzeitige Preishoch auf dem Immobilienmarkt mitzunehmen. Eine große Erleichterung! Die Aufteilung des Verkaufserlöses zwischen den Ehepartnern ist bedeutend einfacher als jede andere Lösung. Wer den Verkauf einer Scheidungsimmobilie frühzeitig und ohne Zeitdruck angeht, kann außerdem ganz in Ruhe nach einem Käufer suchen. Das bedeutet gute Chancen für einen deutlich höheren Verkaufserlös. Damit es im Verkaufsprozess nicht zu Streitigkeiten kommt, sollte ein unparteiischer, fachkundiger Makler beauftragt werden. So kann hinterher keiner der Partner infrage stellen, dass beim Verkauf alles fair zuging. Fazit: Durch einen frühzeitigen Verkauf schon während des Trennungsjahres, bleibt Ehepartnern in Scheidung viel Konfliktpotenzial erspart.

Einer bleibt – der andere zieht aus: Komplizierte Rechtslage im Trennungsjahr

Dennoch fällt die Entscheidung aus praktischen Gründen oft anders aus. Ein Elternteil will mit den Kindern in der gewohnten Umgebung bleiben und die Immobilie weiter nutzen. Der andere Partner soll ausziehen und sich etwas Neues suchen. Was den groben Fahrplan betrifft, können sich viele Paare auch in solchen Fällen recht schnell einig werden. Auch wollen viele den Prozess nicht schmerzhaft in die Länge ziehen, sondern schon während des Trennungsjahres alles klar regeln – durch einen richtigen Vertrag. Dabei gibt es allerdings rechtliche Folgen zu beachten, mit denen Sie wahrscheinlich nicht rechnen, zum Beispiel Zugewinnausgleich, Wohnvorteil und Unterhaltsansprüche. Über mögliche Nachteile bei der Aufteilung einer Scheidungsimmobilie bereits während des Trennungsjahres sollten Sie in jedem Fall rechtlichen Rat einholen, damit Sie nachher im Scheidungsprozess keine bösen Überraschungen erleben.

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern!

 

Nicht fündig geworden:

https://www.finanztip.de/trennung/

https://www.scheidung.de/waehrend-der-trennung-haus-und-wohnung.html

https://www.scheidung.de/trennungsjahr.html

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © HayDmitriy/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Wohnträume erfüllen: Die Sauna für Zuhause

Nach einem langen Arbeitstag und einem Heimweg mit eisigen Temperaturen nach Hause kommen und sich gemütlich in die Sauna setzen. Jeder fünfte Deutsche hätte laut Interhyp-Wohntraumstudie gerne eine Sauna in den eigenen vier Wänden. Sie […]

Weiterlesen

Immobilienbesichtigung – darauf sollten Sie vorher achten

Es hat geklappt: nach langer Suche nach einem neuen Zuhause hat ein Makler Sie eingeladen, um die Immobilie zu besichtigen. Schon sieht man sich als frisch gebackener Eigentümer in neu eingerichteten Räumen auf dem Sofa sitzen. Bevor allerdings der Stift für die Unterschrift unter dem Kaufvertrag gezückt werden kann, ist es noch ein weiter Weg.…

Weiterlesen

Diese Gesetze muss Ihr Makler kennen

Bei seiner Arbeit bietet ein Makler viele Dienstleistungen rund um Kauf und Verkauf von Immobilien an. Dazu ist ein breites Wissen zu ganz unterschiedlichen Themen notwendig. Ein seriöser und kompetenter Makler kennt zum Beispiel alle Verordnungen und Gesetze, die für die Immobilien- und Wohnwirtschaft vonnöten sind. Ein kleiner Überblick. Damit beim Verkauf oder dem Erwerb…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Joachim Walczuch

Geschäftsführer

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Susanne Bartels

Assistentin der Geschäftsführung

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Karsten Reingruber

Verkaufsleiter

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Rainer Wagner

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertungen

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Manuela Diehl

Immobilieneinkäuferin

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Stefan Mayer

Immobilienberater

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de

Yannic Kuhn

Vertriebsassistent

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de

Lisa Volk

Immobilienberaterin

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de

Volkan Kirstein

Immobilienberater

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Gülnur Ari

Team-Assistenz

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de