Grundstück geerbt – und jetzt?

Ein geerbtes Grundstück ist wie ein Sechser im Lotto, wenn man bauen möchte. Doch es gibt Fallstricke: Nicht alles und nicht überall darf gebaut werden. Wichtig für ein Grundstück ist, ob es über ein Baurecht verfügt. Dies beeinflusst auch den Wert Ihres Grundstücks.

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Wie gehe ich mit der Situation um? Wir beraten Sie und finden gemeinsam eine Lösung. Melden Sie sich!

 

Ob ein Grundstück bebaut werden darf und was darauf gebaut werden kann, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Ein lokaler Qualitätsmakler kann Sie bei Ihrem Grundstück beraten. Er kennt nicht nur den regionalen Grundstücksmarkt, sondern auch rechtliche Vorgaben des Bebauungsplans.

Bebauungsplan

Im Bebauungsplan ist dokumentiert, ob und was gebaut werden darf. Ein Grundstück innerhalb des Bebauungsplanes darf in der Regel bebaut werden, wenn die Erschließung gesichert ist und das Bauvorhaben den Maßgaben des Bebauungsplanes nicht widerspricht. Auskunft über den Bebauungsplan erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Zersiedelung

Existiert kein Bebauungsplan, sollten Sie überprüfen lassen, ob sich Ihr Grundstück innerhalb des „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“ befindet. Ist die Erschließung gesichert, leitet sich daraus auch ein Baurecht ab. Was jedoch ein „zusammenhängender“ Ortsteils ist, kann umstritten sein. Gerade bei Randlagen von Orten kann eine Bebauung schwierig sein. Gemeinden befürchten oft eine Zersiedelung, also das ungeregelte und unstrukturierte Wachstum von Ortschaften. Immobilienexperten empfehlen daher, sich bei der Gemeinde nach Ortsgrenzen zu erkundigen und ob Ihr Grundstück innerhalb des „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“ liegt.

Außenbereich von Orten

Befindet sich das Grundstück außerhalb des Bebauungsplans oder nicht innerhalb des „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“, liegt es im Außenbereich einer Gemeinde. Ein Baurecht besteht hier in der Regel nur in Ausnahmefällen für sogenannte privilegierte Vorhaben, beispielsweise zur Nutzung für Landwirtschaft oder Energieerzeugung sowie zur Errichtung von Industriegebäuden oder Militäranlagen.

Vom Profi beraten lassen

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrem Grundstück geschehen soll? Lassen Sie sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten. Er kann das Potenzial einschätzen und Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten beraten. Er bewertet Ihr Grundstück kostenlos, kümmert sich um das Zusammentragen der verkaufsrelevanten Unterlagen sowie die Vermarktung und weiß, welche Zielgruppe für Ihr Grundstück die passende ist. Eventuell hat er in seiner Datenbank bereits einen passenden Käufer für Ihr Grundstück.

Suchen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihres Grundstücks? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge/erbrecht-erbschaft-testament/immobilien-in-der-erbschaft.html

https://grundsteuer.de/berechnung/beispiele/unbebautes-grundstueck

https://de.wikipedia.org/wiki/Zersiedelung

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Hackman/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Gerda H.: „So habe ich meine Senioren-Wohngemeinschaft gefunden“

Als mein Mann vor einem Jahr starb, war klar, dass ich mich nicht mehr allein um unser großes Haus kümmern kann. Und eins der Kinder wollte es auch nicht übernehmen. Mir blieb nichts anderes übrig, als mir etwas Altersgerechtes zu suchen. Ich entschied mich für eine Senioren Wohngemeinschaft. Doch eine passende zu finden, war nicht…

Weiterlesen

Lust auf Land

Gil Ofarim ist Rockmusiker, Schauspieler und Synchronsprecher. Und seine Leidenschaft für das Tanzen stellte er dieses Jahr in der Tanzshow Let‘s Dance unter Beweis. Am Ende ging er gemeinsam mit Ekaterina Leonova sogar als Gewinner […]

Weiterlesen

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Fast jedes zweite Erbe in Deutschland enthält eine Immobilie. Das vererbte Eigenheim ist dabei oft das Zünglein an der Waage, das entscheidet, ob eine Erbschaft wertvoll ist oder nicht. Wer eine Immobilie erbt, kann sich […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Joachim Walczuch

Geschäftsführer

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Susanne Bartels

Assistentin der Geschäftsführung

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Karsten Reingruber

Verkaufsleiter

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Rainer Wagner

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertungen

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Manuela Diehl

Immobilieneinkäuferin

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Stefan Mayer

Immobilienberater

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de

Yannic Kuhn

Vertriebsassistent

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de

Lisa Volk

Immobilienberaterin

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de

Volkan Kirstein

Immobilienberater

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Gülnur Ari

Team-Assistenz

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de