Die Immobilienfinanzierung in der Scheidung regeln

Viele Paare, die sich dauerhaft binden, gehen auch gemeinsame Verpflichtungen ein wie die Finanzierung einer Immobilie. Doch wird eine Ehe geschieden oder man trennt sich, bevor die Immobilie abbezahlt ist, bleibt die Frage, wie es mit der Finanzierung weitergeht.

Ehe aus, Hausverkauf?

Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns!

 

Für die Rückzahlung eines Kredits haftet derjenige, der ihn aufgenommen hat. Haben beide Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben, haften beide für die ordnungsgemäße Rückzahlung. Für die Bank spielt es keine Rolle, ob das kreditnehmende Paar zusammen oder getrennt lebt. Ebenso kommt es nicht darauf an, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Auch wer aus der Immobilie auszieht und nicht im Grundbuch steht, muss die Raten für den Kredit weiter an das kreditgebende Institut überweisen. Das kann eine doppelte Belastung darstellen. Schließlich muss eine neue Wohnung gesucht werden, für die dann Miete anfällt.

Schuldhaftentlassung

Wer aus der gemeinsamen Immobilie auszieht, kann die Bank darum bitten, ihn von der Mithaftung zu befreien. Die sogenannte Schuldhaftungsentlassung zu erreichen, ist jedoch schwierig. Vor allem, wenn die Bank sich nicht sicher ist, ob der verbleibende Kreditnehmer die Raten alleine stemmen kann.

Zwangsversteigerung vermeiden

Wenn das Scheidungspaar den Kredit nicht mehr zurückzahlen kann oder will, droht am Ende die Zwangsversteigerung. Diese sollte vermieden werden, denn sie geht oft mit finanziellen Einbußen einher. Denn Schnäppchenjäger wissen, dass Immobilien häufig aus einer Notsituation zwangsversteigert werden und nutzen das aus.

Immobilie behalten oder verkaufen?

Möchte einer der Ex-Partner in der Immobilie bleiben, muss er den anderen ausbezahlen. Das Ausbezahlen und die alleinige Übernahme des Immobilienkredits sind für einen allein oft zu viel. Deshalb entscheiden sich viele für den Verkauf der Immobilie. So kann einerseits die Restschuld bei der Bank getilgt werden und im Idealfall bleibt noch etwas Startkapital für den Neuanfang. Ein lokaler Qualitätsmakler berät Paare in der Scheidung, um die individuell beste Lösung für die Immobilie zu finden.

Achtung! Vorfälligkeitsentschädigung

Wenn eine Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung verkauft und somit der Darlehensvertrag gekündigt wird, fordert die Bank eine Gebühr: die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe des Kredits, der Laufzeit, den Konditionen sowie dem Zinssatz.

Sie suchen die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Polly_Grimm/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Was die EU-Gebäuderichtlinie für Eigentümer bedeutet

Die Europäische Union (EU) nimmt in Sachen Klimawandel auch den Immobiliensektor in den Blick. Bis 2050 sollen Gebäude in der EU klimaneutral werden. Etwa 14 Millionen, ungefähr die Hälfte der Immobilien in Deutschland sind betroffen. Was kommt auf Eigentümer zu? Derzeit erleben wir eine Entstehung einer Zweiklassengesellschaft in Deutschland: nämlich zwischen Gebäuden mit guter und…

Weiterlesen

8 Tipps für eine erfolgreiche Besichtigung

Interessenten für Immobilien gibt es derzeit viele. Weil die Nachfrage stark ist, mehren sich die Anfragen. Doch um keine Massenbesichtigungen machen zu müssen, gilt es einerseits die richtigen Kandidaten für die Besichtigung einzuladen und andererseits […]

Weiterlesen

Was Sie zum Thema Grundbuch wissen müssen – Teil 3: Wohnrecht

Wer eine Immobilie besitzt, muss im Grundbuch eingetragen sein. Allerdings wissen die wenigsten Hauseigentümer, warum die Einträge so wichtig sind. Fehlinformationen können nämlich verheerende Folgen nach sich ziehen. Daher ist es wichtig diese zu verstehen […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Joachim Walczuch

Geschäftsführer

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Susanne Bartels

Assistentin der Geschäftsführung

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Karsten Reingruber

Verkaufsleiter

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Rainer Wagner

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertungen

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Manuela Diehl

Immobilieneinkäuferin

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Stefan Mayer

Immobilienberater

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de

Yannic Kuhn

Vertriebsassistent

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de

Lisa Volk

Immobilienberaterin

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de

Volkan Kirstein

Immobilienberater

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Gülnur Ari

Team-Assistenz

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de