Betreutes Wohnen – welche Vorteile bringt es mir?

Je älter man wird, umso schwerer fällt es einem oft, mit den täglichen Dingen umzugehen. Körperliche Einschränkungen und Krankheiten können einfache Besorgungen zum Problem und das tägliche Leben zu einer Herausforderung werden lassen. Für solche Lebensumstände bietet das betreute Wohnen eine gute Alternative.

Beim betreuten Wohnen lebt man in einer eigenen Wohnung, die speziell auf Betreuung ausgerichtet ist. Solche Wohnungen liegen oft in speziellen Wohngegenden und Wohnhäusern. Die Vorteile eines selbstbestimmten Lebens in einer eigenen Wohnung werden beim betreuten Wohnen mit den Vorteilen einer Pflegeeinrichtung kombiniert.

Kommt es zum Bedarfsfall, besteht die Möglichkeit, dass die jeweiligen Personen Verpflegung und Betreuung in Anspruch nehmen, welche der Versorgungsleistung einer Pflegeeinrichtung gleichzusetzen ist. Die Grundzüge von betreutem Wohnen sind demnach die Kombination aus den Vorteilen des Alleinewohnens und den Versorgungsleistungen einer professionellen Pflegeeinrichtung.

Betreutes Wohnen auch mit Pflegegrad

Ist die Unterkunft ausreichend ausgestattet, können selbstverständlich auch pflegebedürftige Menschen, also Personen mit einem Pflegegrad, das betreute Wohnen in Anspruch nehmen. Letztendlich entscheiden die Gegebenheiten, inwieweit eine umfassende Pflege durchführbar und in schweren Fällen betreutes Wohnen sinnvoll ist.

Kaufen? Mieten? Zusatzleistungen? Es gibt einige Kriterien, die die Kosten des betreuten Wohnens beeinflussen. Allgemein liegt das Preisniveau aber über den dem regional üblichen Mietpreis. Die ortsüblichen Preise bezüglich der Kaltmiete und der Nebenkosten plus zusätzlicher Pauschalbetrag in Höhe von circa 10 Prozent bis 20 Prozent der monatlichen Kaltmiete für haustechnische Grundleistungen (beispielsweise Hausnotruf oder dem Hausmeisterdienst und so weiter) können als preisliche Orientierungshilfe bei der Suche nach dem geeigneten Wohnraum genommen werden.

Betreuungspauschale mit Pflegegeld verrechnen

Nur mit der Miete ist es jedoch nicht getan. Zusätzlich kommt noch eine Betreuungspauschale hinzu. Die Kosten für mögliche Zusatzleistungen, die individuell gewählt werden können, müssen – wie die gesamten Kosten des betreuten Wohnens – selbst getragen werden. Die Regelungen bezüglich der finanziellen Unterstützung aufgrund eines Pflegegrades können teilweise auf die Kosten der Betreuungspauschale des betreuten Wohnens angerechnet beziehungsweise mit dem Pflegegeld verrechnet werden. Zu den Grundleistungen des betreuten Wohnens gehören unter anderem der haustechnische Service, das Notrufsystem und diverse Betreuungsleistungen.

Sie denken darüber nach, in eine Einrichtung für betreutes Wohnen zu ziehen, und wissen nicht, was Sie mit Ihrer Immobilie machen sollen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern!

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Betreutes_Wohnen

https://de.statista.com/themen/785/pflege-in-deutschland/

https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegegeld

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: Pixels / Andrea Piacquadio

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