Die Immobilien im Testament

Immobilien gehören zu einer der gefragtesten Wertanlagen. Daher ist es keine Überraschung, dass Häuser, Wohnungen und Grundstücke oft zum Nachlass eines Verstorbenen zählen. Damit nach dem Tod alles reibungslos ablaufen kann, raten Experten, sich schon frühzeitig zu überlegen, wem Sie die Immobilie vererben möchten. Dabei ist es wichtig, sich über das Erbrecht zu informieren und je nach persönlichem Wunsch und Familienkonstellation ein Testament zu erstellen.

Wer eine Immobilie vererben möchte, darf als Erben einsetzen, wen er möchte. Allerdings gilt auch bei Immobilien, dass Kinder oder Ehepartner einen Pflichtteil bekommen. Dies erfolgt unabhängig vom Willen des Erblassers. Als Pflichtteil gilt dabei die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Stirbt beispielsweise eine Witwe mit zwei Kindern, ohne ein Testament zu hinterlassen, erben die Kinder automatisch jeder die Hälfte der Immobilie. Ist zuvor aber eines der Kinder in einem Testament als Alleinerbe eingesetzt worden, dann steht dem anderen Kind noch ein Viertel des Nachlasswertes zu. Allerdings gilt hier, dass der Erbe nur Anspruch auf das Geld hat, nicht auf den Sachwert.

Eigenhändiges Testament

Soll die Immobilie in einem handschriftlich verfassten Testament vererbt werden, so ist das Testament nur gültig, wenn es unterschrieben ist. Empfehlenswert ist dabei die Unterzeichnung mit Vornamen, Orts- und Zeitangabe. Das handschriftliche Testament darf in jeder Sprache geschrieben werden, vorausgesetzt, dass diese Sprache von einer dritten Person verstanden wird. Die Errichtung des handschriftlichen Testaments ist ohne Mitwirkung Dritter, also Zeugen (insbesondere eines Notars), möglich. Handschriftliche Testamente müssen nicht amtlich verwahrt werden. Sie können aber vom Erblasser bei einem frei zu wählenden Nachlassgericht hinterlegt werden.

Notarielles Testament

Wie der Name schon sagt, wird das notarielle Testament vor einem Notar oder durch Übergabe einer offenen oder verschlossenen Schrift an den Notar erstellt. Der Notar fertigt dann darüber ein Protokoll an. Die Notarkosten richten sich dabei nach der Höhe des im notariellen Testament aufgeführten Vermögens. Da das notarielle Testament eine öffentliche Urkunde ist, hat es volle Beweiskraft und ersetzt somit den Erbschein. Einmal vom Notar erstellt, gibt dieser das Testament beim Nachlassgericht des Bezirks seines Amtssitzes in amtliche Verwahrung. Der Erblasser erhält den dementsprechenden Hinterlegungsschein. Unter Vorlage des Hinterlegungsscheins kann er jederzeit die Herausgabe des Testaments fordern.

Erbvertrag

Ebenso wie das Testament, ist auch der Erbvertrag eine sogenannte Letztwillige Verfügung, in der der Nachlass geregelt werden soll und Erben eingesetzt werden. Im Gegensatz zum Testament setzt der Erblasser den Erbvertrag jedoch gemeinsam mit den Erben auf. Dieser kann nur geändert werden, wenn alle Vertragspartner damit einverstanden sind. Oft werden an solche Erbverträge Bedingungen geknüpft – wie etwa die Pflege der Eltern oder die Übernahme des Geschäfts.

Sie haben eine Immobilie geerbt und sind sich unsicher, wie es damit jetzt weitergehen soll? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern!

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2313/umfrage/testament-oder-erbvertrag-vorhanden/

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Erben_Vererben.pdf?__blob=publicationFile&v=33

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © ginasanders/Depositphotos.com

Foto: © ginasanders/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Video: Das Exposé – warum es unverzichtbar ist

Die Nachfrage nach Immobilien bleibt trotz Krisen hoch. Da denkt man sich als Eigentümer schnell, dass eine kurze Beschreibung genügt, das Interesse an der zu verkaufenden Immobilie zu wecken. Doch weit gefehlt: für einen guten ersten Eindruck und vor allem, um Zeit zu sparen, sollte ein professionelles Exposé erstellt werden. Doch wissen Sie, was rein…

Weiterlesen

Hausverkauf: Wann der Staat mitverdient und wann nicht

Wer seine Immobilie verkaufen möchte, muss in der Regel den Gewinn versteuern. Doch die Steuer fällt nicht immer an und kann auf legalem Weg umgangen werden. Wie das geht, erklärt Steuerexperte und ehemals Vorsitzender Richter […]

Weiterlesen

Renovierungen und Bauarbeiten: So klappt es mit den Handwerkern

Wer in Deutschland einen Handwerker beauftragen will, muss meist lange warten. Rund 100 Tage vergehen von der Auftragserteilung bis zum Arbeitsbeginn. Wer so lange nicht warten will, fällt oft auf unseriöse Anbieter rein oder wird […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Joachim Walczuch

Geschäftsführer

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Susanne Bartels

Assistentin der Geschäftsführung

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Karsten Reingruber

Verkaufsleiter

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Rainer Wagner

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertungen

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Manuela Diehl

Immobilieneinkäuferin

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Stefan Mayer

Immobilienberater

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de

Yannic Kuhn

Vertriebsassistent

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de

Lisa Volk

Immobilienberaterin

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de

Volkan Kirstein

Immobilienberater

0 61 42 - 408 588 info@eschner-immobilien.de

Gülnur Ari

Team-Assistenz

0 61 42 - 408 588 info@Eschner-Immobilien.de