Sie haben sich für eine Immobilie entschieden, aber die Finanzierung steht noch nicht vollständig? Gar kein Problem, denn ein Profi-Makler kann Sie bei der Finanzierung unterstützen und Ihre Wunsch-Immobilie für Sie reservieren. Wir erklären Ihnen, wie das geht und was dabei zu beachten ist.
Einen Auftrag zur Reservierung einer Immobilie durch einen Profi-Makler nennt man eine Reservierungsvereinbarung. Sie wird unter anderem dann geschlossen, wenn ein Kauf beabsichtig ist, aber der Kaufvertrag aus Gründen der Finanzierung erst später abgeschlossen werden kann. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung garantiert der Makler, die betreffende Immobilie für eine bestimmte Zeit keinem anderen Interessenten anzubieten.
Ist eine Reservierungsgebühr notwendig?
Allerdings ist ein solcher Service nicht kostenfrei. Für die Reservierung wird an Interessenten eine sogenannte Reservierungsgebühr von 500 € in Rechnung gestellt. Diese Gebühr stellt das Entgelt dafür dar, dass der Makler für die vereinbarte Zeit auf die Vermarktung der Immobilie verzichtet.
Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages innerhalb von 6 Monaten wird die Reservierungsgebühr auf die Maklergebühr angerechnet. Kommt jedoch der Kaufvertrag aus Gründen seitens des Kaufinteressenten nicht zustande, wird diese Gebühr dem Kaufinteressenten in Rechnung gestellt. Getroffen wird eine Reservierungsvereinbarung für einen begrenzten Zeitraum zwischen Kaufinteressenten und Makler.
Wie lange darf man reservieren?
Reserviert werden kann die Immobilie jedoch nicht auf unbestimmte Zeit; üblich sind eins bis zwei Wochen, um den Kauf unter Dach und Fach zu bringen. Verhindern kann der Reservierungsvertrag einen Rücktritt von der Immobilienkaufentscheidung nicht, denn letztendlich ist der finale Kaufvertrag der alles entscheidende Schritt: Bis zur notariellen Beurkundung des eigentlichen Kaufvertrages wird die Immobilie nicht übertragen, und auch den Verkäufer kann niemand zwingen zu verkaufen.
Sie möchten wissen, worauf Sie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie achten müssen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern!
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Reservierung
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohneigentum
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohneigentumsquote
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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